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(BE)]
Allgemeines zum Autoführerschein (Klasse B)
Besonderheiten beim "Begleiteten Fahren mit
17" (BF17) ... >>

oben: Eines unserer Ausbildungsfahrzeuge für Klasse B



Bilder: Beispiele einiger Lehrnmaterialien für Klasse B,
weitere Ausführungen (z.B. in Fremdsprachen) sind ebenfalls
erhältlich. Weitere Bücher und Fragenkataloge sind ggf.
zusätzlich zur Ausbildung nötig! Mindestalter:
Beginn der Ausbildung frühestens 6-3 Monate vor dem 18.
Geburtstag (hier ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten
erforderlich). Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 18.
Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung 1 Monat vor der
Volljährigkeit.
Am 18. Geburtstag wird der Führerschein ausgehändigt, vorher darf
natürlich nicht gefahren werden.
(Beim "Begleiteten Fahren mit 17" gelten abweichende
Regelungen. Weitere Infos hier [klick].)
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem
Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur
Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse
der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg).
Theorie:
12 mal 90 Min. Grundwissen sowie 2 mal 90 Min Klassenspezifischer
Stoff. Sollte ein Führerschein der Klassen L, M, A1 oder T bereits
vorhanden sein, dann reduzieren sich die 14 Doppelstunden auf 8
Doppelstunden.
Lehrmaterial: Lehrbuch und Übungsbögen
Die Anmeldung zur theoretischen Prüfung erfolgt nach der
vollständigen Teilnahme aller Theoriestunden und erfolgreichem
Ausfüllen der Übungsbögen in der Fahrschule, damit es zu keinen
Überraschungen kommt.
(Theorie: [Grundwissen] [Klassenspezifischer
Stoff der Klasse B])
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der benötigten
Übungsstunden sind abhängig von den jeweiligen Fähigkeiten des
Fahrschülers und können somit nicht vorher festgelegt werden. Bei
den Übungsstunden sind Grundaufgaben wie Einparken,
Gefahrenbremsung, Anfahren am Berg, Wenden und Fahrzeugtechnik
enthalten. 12 Sonderfahrten (Pflichtfahrten á 45min): 5 x Überland
(Landstraße), 4 x Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder
Dämmerung Der Termin für die Vorstellung zur Praktischen Prüfung
wird mit dem Fahrlehrer abgesprochen, da dieser über Deine aktuellen
Lernfortschritte am Besten informiert ist und somit beurteilen kann,
wann Du "fit für die Prüfung" bist. Denn auch wir wollen, dass Du
möglichst beim "ersten Anlauf" bestehst!
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen - Der
EU-Führerschein
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